Sie können eine Strafregisterbescheinigung bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen. Eine aufrechte polizeiliche Meldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich. Die Beantragung einer Strafregisterbescheinigung muss persönlich am Meldeamt unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) erfolgen. Kosten wenn sich der Wohnsitz in der Stadtgemeinde Traismauer befindet: € 16,40 wenn der Empfänger der Strafregisterbescheinigung der Behörde bekanntgegeben wird. Ist dies nicht der Fall kostet die Strafregisterbescheinigung € 30,70.
Kosten wenn sich der Wohnsitz nicht in der Stadtgemeinde Traismauer befindet: € 17,30 wenn der Empfänger der Strafregisterbescheinigung der Behörde bekanntgegeben wird. Ist dies nicht der Fall kostet die Strafregisterbescheinigung € 31,60.
Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit der Beantragung von „Strafregisterbescheinigungen Kinder- und Jugendfürsorge gemäß § 10 (1a) StrafregG“ sowie „Strafregisterbescheinigungen Pflege und Betreuung gem. § 10 (1c) StrafregG“.
Bei diesen ist die Beilage zum jeweiligen Antrag bestätigt vorzulegen.